Friedenslicht für Kauns
Absetzbarkeit der Spenden
Seit einigen Jahren sind Spenden an Feuerwehren steuerlich absetzbar. Bereits ab 2017 erfolgt die Veranlagung von Privatpersonen automatisch durch das Finanzamt. Daher möchten wir, dass alle Förderer der Feuerwehr Kauns in den Genuss des Steuervorteiles gelangen – unter dem Motto:
Tue Gutes & profitiere selbst davon!
Spenden können nicht mehr selber bei der Arbeitnehmerveranlagung angegeben werden, sondern werden automatisch berücksichtigt. Dafür muss die Feuerwehr die Spenden dem Finanzamt melden. Dazu benötigt die Feuerwehr den Vor- und Nachnamen (Wichtig: Schreibeweise lt. Melderegister!) sowie das Geburtsdatum des Spenders. Wenn die Daten nicht korrekt angegeben werden, kann keine Berücksichtigung der Spende bei der Veranlagung erfolgen. Die Daten werden natürlich vertraulich behandelt. Die Feuerwehr Kauns erfasst die Daten ausschließlich für die Meldung an das Finanzamt. Außerdem werden die Daten verschlüsselt an das Finanzamt übermittelt.
Wir sind dankbar über jede Spende und freuen uns, dass die Spendenbeträge jetzt bei jedem Spender automatisch berücksichtigt werden.
Einen großen Dank an alle Unterstützer!
Wir freuen uns in diesem Rahmen allen Kaunerinnen und Kaunern ein gesegnetes Weihnachtsfest und schöne Feiertage zu wünschen.
Die Spenden verbleiben im Dorf und kommen der Feuerwehr Kauns zugute! - Ein Exkurs zur neuen Regelung der Spendenabsetzbarkeit findet ihr unten.
Wir sagen jetzt schon: Vergelt's Gott!!