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"Regionales Bauamt - Baurechtsverwaltung 2/3 Gericht"

Die Gemeinden Prutz, Ried im Oberinntal, Tösens, Kauns und Faggen haben sich entschlossen mit dem 01.07.2024 ein gemeinsames Bauamt zur Baurechtsverwaltung einzurichten.

Ziel ist es, die Agenden der Tiroler Bauordnung in einer Verwaltungsgemeinschaft zu besorgen. Ein gemeinsames Bauamt soll die einzelnen Gemeindeverwaltungen entlasten und eine einheitliche Abwicklung von Bauverfahren ermöglichen. Die Selbstständigkeit der einzelnen Gemeinden wird dadurch nicht berührt. Das regionale Bauamt arbeitet im Namen der einzelnen Gemeinden und deren Bürgermeister. Die Baubehörde ist und bleibt die Standortgemeinde des Bauvorhabens. Euer Bürgermeister bleibt wie gewohnt der erste Ansprechpartner in allen Bauangelegenheiten.

Was bedeutet das für die Bauwerber:innen?

Die Bauwerber:innen spüren dadurch keine wesentlichen Veränderungen. Als Bauwerber:in bringt man nach wie vor die Einreichunterlagen bei der Standortgemeinde des Bauvorhabens ein. Die Mitarbeiter:innen der Gemeinde kümmern sich dann gemeinsam mit den Bauwerber:innen um die Vollständigkeit der Unterlagen, damit diese zeitgerecht an das regionale Bauamt weitergeleitet werden können.

Ab diesem Zeitpunkt ist das regionale Bauamt der Ansprechpartner für die Bauwerber:innen und kümmert sich in weiterer Folge um die Führung der Bauakten, die notwendigen Gutachten, die Ladungen zum Parteiengehör bzw. der Bauverhandlung und alle Notwendigkeiten zur Erreichung der Baubewilligung. Die Bauakten bleiben bis zur Meldung der Bauvollendung im regionalen Bauamt. Die geschlossenen Bauakten kommen anschließend wieder in das Archiv der jeweiligen Gemeinde.

Die Abwicklung von Bauverfahren wird wesentlich von der Vollständigkeit der eingebrachten Unterlagen beeinflusst. Dafür ist der/die Bauwerber:in selbst verantwortlich. 

Um einen Überblick zu verschaffen, was lt. Tiroler Bauordnung bzw. der Bauunterlagenverordnung einzureichen ist, stehen unter Formulare und Links nützliche Checklisten zur Verfügung. Außerdem finden Sie Links für die digitale Einreichung von Bauansuchen und Baunzeigen der jeweiligen Gemeinden!

Gerne steht das regionale Bauamt für weitere Auskünfte zur Verfügung:
Regionales Bauamt - Baurechtsverwaltung 2/3 Gericht
Bauamtsleiter Ing. Christian Ott
Obergasse 1 - 1. Stock - 6522 Prutz I +43 5472 6210 20 I bauamt@prutz.gv.at

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